Möchten Sie Grundstücksbesitzer auf Ihrer Homepage gezielter ansprechen und diese zur Kontaktaufnahme verleiten?
Möchten Sie Grundstücksbesitzer auf Ihrer Homepage gezielter ansprechen und diese zur Kontaktaufnahme verleiten?
An wen können Sie Ihr Grundstück am besten verkaufen? Die Antwort auf diese Frage wirkt sich nicht nur auf den Preis aus, den Sie für Ihr Grundstück ansetzen können, sondern auch auf den gesamten Verkaufsablauf. Grundsätzlich gilt: Je mehr Wohnfläche sich auf dem Grundstück errichten lässt, desto höher ist der Verkaufspreis, der dafür erzielt werden kann. Was und wie viel genau gebaut werden darf, schreibt wiederum der Bebauungsplan vor, der für das Grundstück gilt.
Wenn Sie ein eher kleines Grundstück verkaufen wollen, kommen als Käufer in der Regel eher Privatpersonen in Frage, die auf dem Bauland ein oder zwei Wohneinheiten errichten möchten.
Um hier die richtige Zielgruppe anzusprechen, müssen Sie wissen, um welche Art von Grundstück es sich handelt:
Aus organisatorischen und finanziellen Gründen suchen private Häuslebauer in der Regel nach Bauland, sodass sie sofort mit dem Hausbau beginnen können.
In unserer Interessentendatenbank befinden sich zahlreiche private Bauherren, die auf der Suche nach einem Grundstück zur Bebauung mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus sind. Wenn Sie uns also Ihr Grundstück zum Verkauf anbieten, haben wir unter Umständen sofort den richtigen Käufer dafür.
Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, vermarkten wir Ihr Grundstück zielgruppengerecht und finden so garantiert den richtigen Käufer.
In einigen Fällen lässt sich durch eine Realteilung des Grundstückes auch ein höherer Preis realisieren. Dabei wird ein Grundstück real geteilt und es entstehen zwei neue Grundstücke, von denen jedes ein eigenes Grundbuchblatt erhält.
Hierbei muss jedoch zwingend darauf geachtet werden, dass die Beschreibung jeder Teilfläche in der notariellen Urkunde so detailgetreu ist, dass die Lage und die Grenzen beider Grundstücke zweifelsfrei festgestellt werden können.
Auch sollten Sie bedenken, dass die Vorschriften des Bebauungsplans auch auf die beiden Einzelgrundstücke einwandfrei angewendet werden müssen. Gibt es hier keine Bedenken, kann ein Vermesser das Grundstück vermessen und beim zuständigen Vermessungsamt eine neue Flurkarte beantragen, mit der dann die Eintragung ins Grundbuch durch den Notar erfolgt.
Fordern Sie jetzt weitere Informationen an oder vereinbaren Sie ein Gespräch mit unseren Grundstücksexperten. Wir kennen den Markt und die Zielgruppe, wissen, was erlaubt ist und wie Sie einen zufriedenstellenden Preis für Ihr Grundstück verwirklichen.
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