Möchten Sie Grundstücksbesitzer auf Ihrer Homepage bei einer Erbschaft gezielter ansprechen und diese zur Kontaktaufnahme verleiten?
Möchten Sie Grundstücksbesitzer auf Ihrer Homepage bei einer Erbschaft gezielter ansprechen und diese zur Kontaktaufnahme verleiten?
Haben Sie ein Grundstück geerbt? Dann haben Sie bestimmt ganz andere Sorgen, als sich darum zu kümmern, was mit diesem geschehen soll. Doch Sie müssen schon innerhalb einer Frist von sechs Wochen darüber entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Das Treffen dieser Entscheidung ist vor allem vor folgendem Hintergrund sehr wichtig: Ist das Erbe mit Schulden belastet, übernehmen Sie diese. Das ist besonders dann heikel, wenn Sie nicht für die Schulden aufkommen können und sich dadurch in eine Schuldenfalle begeben.
In einer solchen Situation kann es durchaus von Vorteil sein, wenn Sie einen professionellen Makler wie uns einschalten. Denn wir ermitteln genau, was Ihr Grundstück wert ist und können Sie optimal darüber beraten, ob es sich lohnt das Grundstück zu behalten oder ob es besser ist, dieses zu verkaufen. Wir berücksichtigen diesbezüglich auch die Höhe der Erbschaftssteuer, die Sie möglicherweise zahlen müssen.
Hinweis: Liegen Ihre Einkünfte innerhalb der Freibetragsgrenze, müssen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen. Die Freibeträge, die in Deutschland gelten, sind dabei vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen abhängig. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne mehr zu diesem Thema und wägen gemeinsam mit Ihnen ab, ob eine Vermietung, eine Verpachtung oder ein Verkauf die beste Option für Sie ist.
Vermietung
Wenn das Grundstück nicht mit Schulden belastet ist, Sie es aber (noch) nicht selbst nutzen wollen, ist Vermietung eine Option. Vorteil dabei ist es, dass Sie den Mietern das Grundstück lediglich zum Gebrauch überlassen. Das ist bei der Verpachtung anders.
Verpachtung
Sind Sie Erbe eines Grundstücks, das landwirtschaftlich genutzt werden kann, sollten Sie über eine Verpachtung nachdenken. Bei dieser räumen Sie dem Pächter die Möglichkeit zur sogenannten Fruchterziehung ein – er kann also Obst oder Gemüse anbauen. Die Höhe des Pachtzinses kann unter anderem von der Höhe des Ertrags abhängig gemacht werden, den der Pächter durch den Verkauf des Obstes oder Gemüses erzielt.
Verkauf
Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, können Sie sich meist freuen: Denn in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland steigen die Grundstückspreise an. Für ein Grundstück in einer Großstadt wie München oder Köln werden Sie sehr wahrscheinlich einen höheren Preis erzielen können als für eines in einer Kleinstadt. Das muss aber nicht in jedem Fall zutreffen, denn darüber, was ein Grundstück wert ist, entscheiden letztendlich mehrere Faktoren.
Haben Sie sich erst einmal für den Verkauf Ihres Grundstücks entschieden, möchten Sie sicherlich einen angemessenen Preis für dieses erzielen. Wie viel Sie für Ihr Grundstück verlangen können, kommt auch darauf an, ob es bereits bebaut ist, ob es sich um Bauerwartungsland handelt oder ob es gar nicht bebaut werden darf. Auch der Bodenrichtwert sowie die Mikro- und die Makrolage, die etwas über die nähere und weitere Umgebung des Grundstücks aussagen, beeinflussen den Wert.
Als kompetenter Immobilienmakler wissen wir nicht nur, was Verkäufer für vergleichbare Grundstücke in der Region verlangen, sondern berücksichtigen auch alle Faktoren, die ausschlaggebend für den Wert Ihres Grundstückes sind und erzielen so einen angemessenen Preis für Sie!
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen und stehen Ihnen auch in schwierigen Situationen – wie bei dem Verlust eines nahen Angehörigen – einfühlsam, kompetent und umfassend bei allen Immobilienangelegenheiten zur Seite.
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