Möchten Sie Grundstücksbesitzer auf Ihrer Homepage gezielter ansprechen und diese zur Kontaktaufnahme verleiten?
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Ein Grundstück eignet sich, wenn Sie es nicht selbst nutzen wollen, auch gut als Geldanlage. Bevor Sie es vermieten oder verpachten, sollten Sie jedoch darüber nachdenken, welchen Miet- oder Pachtpreis Sie für dieses verlangen können. Bei der Festlegung des Mietpreises oder Pachtzinses lohnt es sich, die Ohren zu spitzen und herauszufinden, welche Mietpreise/Pachtzinsen in der Umgebung für Grundstücke gezahlt werden. Außerdem bestimmen natürlich noch weitere Faktoren die Höhe des Mietpreises/Pachtzinses, den Sie verlangen können – zum Beispiel die Lage oder die Tatsache, ob Sie das Grundstück bebaut oder unbebaut vermieten oder verpachten.
Wer darüber nachdenkt, sein Grundstück zu verpachten, sollte sich vorher auch Gedanken dazu machen, wozu es genutzt wird. Wird das Grundstück landwirtschaftlich genutzt, können Sie den Pachtzins beispielsweise auch vom Ertrag abhängig machen. So ist es in diesem Fall möglich, den Pachtzins regelmäßig anzupassen.
Allerdings gibt es bei Pachtverträgen im Allgemeinen natürlich – wie überall – gewisse Ausnahmen und Regelungen. So gelten zum Beispiel Besonderheiten für die Verpachtung von Kleingärten. Über diese informieren wir Sie als erfahrene Immobilienmakler gerne.
Ihnen ist es wichtig, dass Sie bei der Grundstücksvermietung oder -verpachtung einen angemessenen Preis festlegen? Möchten Sie außerdem einen Vertrag haben, der keine Fragen offenlässt?
Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gerne rund um alle Fragen zur Grundstücksvermietung und/oder -verpachtung.
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