Möchten Sie Eigentümer auf Ihrer Homepage gezielter mit dem Energieausweis ansprechen und diese zur Kontaktaufnahme verleiten?
Möchten Sie Eigentümer auf Ihrer Homepage gezielter mit dem Energieausweis ansprechen und diese zur Kontaktaufnahme verleiten?
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, benötigen Sie einen entsprechenden Energieausweis. Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung.
Der Energieausweis, der schon seit längerer Zeit für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend ist, muss nun auch Angaben zu den Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes und damit zur Klimawirkung enthalten.
Bereits in der Anzeige zu Ihrem Immobilienverkauf müssen bestimmte Kenndaten genannt werden und spätestens bei der ersten Besichtigung hat ein Interessent das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.
Ein Energieausweis ist sowohl für den Immobilienverkauf als auch für die Immobilienvermietung erforderlich. Als Immobilienverkäufer können Sie anhand des Energieausweises beispielsweise ableiten, ob sich die Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf lohnt.
Den Kaufinteressenten liefern Sie mit einem gültigen Energieausweis ebenfalls wichtige Informationen. Sie können daran erkennen, mit welchen Endenergiekosten sie rechnen müssen, wenn sie Ihre Immobilie kaufen oder anmieten möchten.
Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, in dem der Energiebedarf eines Gebäudes aufgeführt ist. Das geschieht anhand sogenannter Energieeffizienzklassen von A+ bis H. A+ ist dabei die beste Energieeffizienzklasse, H die schlechteste. Bei einer Immobilie mit der Energieeffizienzklasse A+ handelt es sich zum Beispiel um ein Passivhaus nach neusten Standards, bei einer Immobilie mit der Energieeffizienzklasse H um einen unsanierten Altbau. Die Energiekosten für eine A+-Immobilie fallen deutlich geringer aus als die für eine Immobilien mit der Energieeffizienzklasse H.
Dieser Ausweis stellt den generellen Energiebedarf ohne Berücksichtigung des individuellen Heizverhaltens dar. Er ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) entsprechen.
Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Dieser beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre und ist daher abhängig vom individuellen Verhalten der bisherigen Bewohner.
Wir sind als professionelle Immobilienmakler bestens mit allen aktuellen Vorschriften rund um den Immobilienverkauf und das Thema Energieausweis vertraut.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Prüfen Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie daher, ob Sie über ein aktuelles Dokument verfügen und lassen Sie sich ansonsten ein neues anfertigen. Für die Erstellung eines Energieausweises sind – je nach Variante – einige Unterlagen erforderlich wie zum Beispiel zur Heizung, die bei Ihnen verbaut ist.
Gerne kümmern wir uns darum, dass Sie zu Beginn des Verkaufsprozesses den entsprechenden Energieausweis vorliegen haben, setzen gesetzlich konforme Verkaufsanzeigen auf und händigen bei Besichtigungsterminen unaufgefordert den Interessenten den Energiepass aus. Wir beraten Sie auch gerne zu möglichen Sanierungsmaßnahmen, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.
Profitieren Sie von unserem Fachwissen sowie unserer langjährigen Erfahrung und beauftragen Sie uns mit dem Immobilienverkauf.
Urheberrechtshinweis: Alle Inhalte dieses Internetangebots, insbesondere Texte und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei der wavepoint GmbH & Co. KG. Die Inhalte dürfen entsprechend den angegebenen Lizenzbedingungen verwendet werden.
Wer gegen das Urheberrecht verstößt, (z. B. Texte unerlaubt kopiert), macht sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar, wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten (§ 97 UrhG).
Sofern Sie eine Idee erhalten wollen, wie der Text mit Bildern und Lead-Elementen erweitert werden kann, schauen Sie sich bitte unser Live-Beispiel an:
Nach der Bestellung erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit den Zahlungsinformationen. Sobald das Geld bei uns eingetroffen ist, senden wir Ihnen per E-Mail eine entsprechende ZIP-Datei, in der die Texte sowohl als unformatierter als auch als HTML-optimierter Text enthalten sind.