Möchten Sie Eigentümer auf Ihrer Homepage gezielter ansprechen und diese zur Kontaktaufnahme verleiten?
Möchten Sie Eigentümer auf Ihrer Homepage gezielter ansprechen und diese zur Kontaktaufnahme verleiten?
Wenn sich die Wege trennen, ist das meist nicht schön, erst recht nicht, wenn man ein gemeinsames Haus besitzt. Dann stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich mit diesem? Wenn weder Ihr Partner noch Sie das Haus behalten möchten, ein Verkauf aber auch nicht in Frage kommt, sollten Sie über Vermietung nachdenken.
Entscheiden Sie sich dafür, sollten Sie sich aber darüber bewusst sein, dass das Haus von Ihnen und Ihrem Expartner gemeinsam vermietet werden muss. Hier muss also Einigkeit bestehen, was gewisse Sachverhalte angeht: So muss der Mieter von Ihnen die jährliche Nebenkostenabrechnung bekommen und Sie müssen das Haus instand halten. Kommen Sie aber noch gut miteinander zurecht, kann die Vermietung eine attraktive Lösung für Sie sein, die jedem von Ihnen die Hälfte der Mieteinnahmen garantiert.
Natürlich gibt es nach einer Scheidung noch zahlreiche weitere Möglichkeiten: So kommen eine Eigentumsübertragung oder eine Teilungsversteigerung in Betracht. Bei der Eigentumsübertragung ist diese Übertragung des Immobilieneigentums mit Auszahlung des Partners eine Option. Eine Teilungsversteigerung kommt in Betracht, wenn einer der Ehepartner das Haus verkaufen möchte, der andere aber nicht. Sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, kann der Verkaufswillige eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht einklagen. Das ist jedoch nur nach einer Scheidung möglich.
Haben Sie einen Kredit für Ihr Haus aufgenommen, müssen Sie diesen auch zurückzahlen. Dabei gilt, dass beide Personen haftbar sind. Zahlt Ihr Partner nicht, müssen Sie der Bank den Kredit trotzdem zurückzahlen.
Den Kredit sollten sich auch weiterhin tilgen, da sonst eine Zwangsversteigerung Ihres Hauses drohen könnte.
Urheberrechtshinweis: Alle Inhalte dieses Internetangebots, insbesondere Texte und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei der wavepoint GmbH & Co. KG. Die Inhalte dürfen entsprechend den angegebenen Lizenzbedingungen verwendet werden.
Wer gegen das Urheberrecht verstößt, (z. B. Texte unerlaubt kopiert), macht sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar, wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten (§ 97 UrhG).
Sofern Sie eine Idee erhalten wollen, wie der Text mit Bildern und Lead-Elementen erweitert werden kann, schauen Sie sich bitte unser Live-Beispiel an:
Nach der Bestellung erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit den Zahlungsinformationen. Sobald das Geld bei uns eingetroffen ist, senden wir Ihnen per E-Mail eine entsprechende ZIP-Datei, in der die Texte sowohl als unformatierter als auch als HTML-optimierter Text enthalten sind.